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Bürgschaft ohne Bank heißt ein wichtiges Instrument für Finanzierungsanfragen - das schon so manche Projekte gerettet hat.

Das erleben Unternehmen bzw. Franchisesysteme sicherlich öfter: Banken lehnen Finanzierungsanfragen von Gründerinnen oder Gründern, die eine Franchisepartnerschaftanstreben, ab. Auch wenn die Coronakrise überwunden scheint, sind die Geldinstitute nach meiner Erfahrung aktuell noch sehr zurückhaltend bei der Bewilligung von Krediten. Insbesondere Branchen, die von den Auswirkungen der Pandemie stärker betroffen waren, z. B.die Gastronomie- oder Fitnessbranche, bekommen derzeit häufiger Absagen - mit sehr unterschiedlichen Begründungen. Als Kriterien für die Ablehnung einer Finanzierung werden am häufigsten genannt:

  • die Gründerperson und deren Qualifikation
  • der Standort
  • das Franchisesystem
  • die Branche
  • die Bonität des Gründers (fehlende Sicherheiten)!

So manches Kreditinstitut duckt sich aber auch einfach hinter den öffentlichen Förderbanken weg,indem vorgegeben wird, die regionalen Bürgschaftsbanken oder auch die KfW würden das Projekt nicht unterstützen. Dahinter steckt oft ein sehr oberflächlicher, meist lediglich telefonischer Kontakt mit diesen Instituten, keine wirkliche Beantragung von Fördergeldern bzw. keine ernsthafte Anfrage. Gründungswillige mit konkreten Plänen für den Weg in die Selbstständigkeit sollten sich damit nicht zufrieden geben und selbst für die erforderliche Sicherheit sorgen. Es besteht die Möglichkeit, sich zunächst direkt an die regionale Bürgschaftsbank zu wenden und dort das Projekt vorzustellen, bevor man zur Hausbank geht.
 

Wie funktioniert das?

Im Programm Bürgschaft ohne Bank (BoB) wird in der Regel eine Bürgschaft für das benötigte Darlehen vergeben. Verbürgt werden in der Regel 50 bis 80 Prozent des angefragten Kreditbetrags. Die Kredithöchstbeträge für eine solche Bürgschaft sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gängig sind jedoch Darlehenssummen von 100 000 bis ca. 250 000 Euro. Wie immer bei Öffentlichen Fördermitteln gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wer also kann eine solche Bürgschaft beantragen, wofür und mit welcher Laufzeit?

  • Das Programm Bürgschaft ohne Bank richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition) einschließlich Betriebe/Angehörige der Freien Berufe.
  • Verbürgt werden gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
  • Die Laufzeit der Bürgschaften entspricht der jeweiligen Kreditlaufzeit. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand ist eine längere Laufzeit(bis 15 Jahre) möglich.
  • Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen,wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

 

Die Kosten

Obwohl diese Bürgschaften letztlich vom Bundesland bzw. Land ausgestellt werden, sind sie nicht kostenfrei. Die Kosten variieren von Bürgschaftsbank zu Bürgschaftsbank, bestehen jedoch meist aus einer einmaligen sowie einer jährlichen Gebühr. Bei der Bürgschaftsbank NRW fallen beispielsweise folgenden Kosten an:

  • einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,5 Prozent des verbürgten Kreditbetrags, mindestens jedoch 400 Euro,auch bei Ablehnung!
  • jährliche Bürgschaftsprovision: 0,7 bis 1,5 Prozent des zu verbürgenden Kreditbetrags.

Für Gründer ändert sich dabei in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen wenig. Es sind dieselben wie zur Vorstellung des Projektes bei der Hausbank, also: Businessplan, Umsatz-, Kosten-, Rentabilitäts-, Liquiditätsplan für drei Jahre, Selbstauskunft inkl. Nachweisen und Lebenslauf, Schufa Auskunft sowie das Antragsformular BoB; das auf der Homepage der jeweiligen Bürgschaftsbank zum Download bereitsteht.

Diese Unterlagen sollten komplett an die regionale Bürgschaftsbank versandt werden, die nach Prüfung des Falls Gründungswillige zum persönlichen Gespräch einlädt. Hier kommt es nun darauf an, sich bestmöglich zu verkaufen und das Projekt detailliert vorzustellen. Läuft’s gut und alle Beteiligten bewerten es positiv, erhält man eine Urkunde über den angefragten Bürgschaftsbetrag inkl. der Höhe der Bürgschaft von 50, 70 oder 80 Prozent. Damit ist manals Gründerin oder Gründer für das Gespräch mit der Hausbank gut gewappnet - denn wenn die Bürgschaftsbank bereits hinter dem geplanten Projekt steht, spielt die Frage der Kreditbesicherung kaum noch eine Rolle.

Banken sehen dieses Vorgehen tatsächlich gerne,weil ihnen damit ein ganzes Stück Arbeit abgenommen wird und — was noch wichtiger ist — vorab bereits klar ist, dass andere an das Projekt glauben(und dafür bürgen). Die Absage einer Bank bedeutet also nicht unbedingt das Aus fürs Herzensprojekt. Es gibt eine Alternative! Es lohnt sich, in der Gründungsphase nichts unversucht zu lassen - umso größer sind später die Chancen auf Erfolg.
 

GEZIELT ZUR RICHTIGEN FINANZIERUNG

Klarer Vorteil für den raschen Start in die Selbstständigkeit: Franchisingbietet bereits erprobte Geschäftskonzepte inklusive des notwendigen Knowhows. Das minimiert das Gründungsrisiko.

Entscheidend für den nachhaltigen Erfolg ist eine solide Finanzieruhg Genau an diesem Punkt setzt der Deutsche Franchiseverband gemeinsam mit seinen Partnern aus dem Finanzierungssektor an. Auf den Finanzierungsseiten der Website des Verbandes finden sich zielführende Kontakte zu Finanzierungsexperten und Dienstleistern, die bei Unternehmensgründungen aktiv unterstützen, — und umfassendes Knowhow über wesentliche Finanzierungsaspekte sowie Wichtiges für Gründerinnen und Gründer.